Am 11.5. habe ich im Gemeinderat zum Thema Vergnügungssteuer geredet. Zum Hintergrund: Bislang hatte die Stadt Spielautomaten pauschal pro Gerät besteuert, nun soll dies – auch in Anpassung an die geltende Rechtslage – zielgenauer geschehen und die Gewinne besteuert werden. Der geplante (und dann auch – wenn ich mich recht entsinne – gegen die Stimmen von GAF und FDP so beschlossene) Vergnügungssteuersatz von 15% findet sich in dieser Höhe auch in Karlsruhe, Heidelberg und anderen baden-württembergischen Städten. Die Umstellung bedeutet für Automatenbetreiber eine Erhöhung um etwas über 100%, was natürlich die örtlichen Spielhöllenbetreiber nicht so toll finden. Daniel Sander hat auch zu diesem Thema geredet und geht auf die Sorgen und Nöte der alteingesessenen Spielbetriebe sowie der klammen Stadtkasse ein. Meine rede hatte einen anderen Akzent: Ich sehe die geplante Erhöhung als einen Baustein – neben Prävention und Baurecht – Spielhallen möglichs einzudämmen. Wir haben genug davon. Und vorgeschaltet die Begründung, weshalb Spielhallen problematisch sind, aber lest selbst:
Als Friedrich Schiller sein berühmtes Diktum, dass der Mensch nur da ganz Mensch sei, wo er spielt, prägte, hatte er ganz gewiß nicht den Geldspielautomaten im Blick. Denn das Einwerfen von Münzen im Fünf-Sekunden-Takt hat wenig zu tun mit der ästhetischen Erziehung des Menschen, wie sie dem Dichter vorschwebte.
Was ist das aber für ein Spiel, dass am Automaten stattfindet? Handelt es sich um ein harmloses Vergnügen zur Unterhaltung? Forschungsergebnisse sprechen hier ein eindeutige Sprache. Eine repräsentative Untersuchung der Universität Bremen hat ergeben, dass Spielautomaten ein besonders hohes Suchtpotential bergen, jeder zwölfte Spieler erfüllt die Kriterien einer pathologischen Spielsucht nach dem DSM-IV. Und diese Spielsüchtigen tätigen laut dieser Studie 40% der Geldeinsätze an Spielautomaten.
Meine Damen und Herren, laut Angaben des Fachverbands Glückspielsucht haben 80% der Menschen, die aufgrund ihrer Spielsucht professionelle Hilfe suchen, ihr Hauptproblem mit dem Automatenspiel.
Das ist nicht verwunderlich, denn Experten sind sich einig: Das Automatenspiel ist besonders suchtgefährdend: Es zeichnet sich aus, durch einen niedrigschwelligen Zugang, es zeichnet sich aus, durch eine rasche Spielabfolge und hohe Ereignisfrequenz. Die Novelle der Spielverordnung im Jahre 2006 hat diese Charakteristika des Automatenspiels noch verschärft: Statt 12 Sekunden zwischen zwei Spielen, kann nun alle drei Sekunden gespielt werden – mehr Ereignisse, mehr Kick für den Spieler. Dass es nur um kleine Beträge gehe und der Spielspaß im Vordergrund stünde, stimmt so nicht: Zulässig sind 80 Euro Verlust und 500 € Gewinn pro Spielstunde – gerade für Menschen mit schmalen Geldbeutel sind also relativ große Verluste und Gewinne möglich. Dass diese Novelle die Expansion des Automatenspiels befördert hat, sieht man daran, dass die Umsätze seit 2005 um über 30% gestiegen sind. Es ist an der Bundesregierung endlich für einen konsequenten Schutz vor Spielsucht zu sorgen.
Was aber können wir in Freiburg tun?
Es ist richtig, nun ein Konzept zur Spielsuchtprävention in Freiburg zu erstellen. Wenn dieses vorliegt, wird man sich über die Finanzierung unterhalten müssen – über eine Finanzierung, die sich am Konzept und an der Größe des Problems hier in Freiburg orientiert und die nicht davon abhängig sein sollte, was die Stadt an Vergnügungssteuer vereinnahmt. Das wäre sachfremd.
Es ist auch richtig – wie wir das ja immer wieder einstimmig praktizieren, so auch im letzten Bauausschuß – durch die Mittel des Planungsrechts eine Neuansiedlung von Spielhallen zu verhindern. Dass wir uns ständig mit neuen Spielhallenanträgen beschäftigen müssen, zeigt, dass es sich hier um ein lukratives Geschäft handelt. Kein Wunder – zahlt man in Freiburg doch bisher verglichen mit anderen Kommunen wenig Steuern auf Spielautomaten.
Wenn nun also die Stadt Freiburg erstmals seit 1993 die Gebühren anhebt und das auf ein Niveau vergleichbarer Großstädte wie z.B. Karlsruhe und Heidelberg, dann ist dies nicht nur gerechtfertigt, sondern auch im Zuge einer Politik, die der Spielsucht vorbeugen will, sinnvoll. Denn neben dem Baurecht, der Prävention gehört dazu auch ein Vergnügungssteuersatz, der angemessen ist.






